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DER OFFIZIELLE

Werbung in einem offziellen amtlichen Anzeiger – Werbung, die gelesen wird

Der amtliche Anzeiger ist das offizielle Publikationsorgan der Gemeinden. Damit nimmt er eine wichtige Rolle als Bindeglied zwischen der politischen Verwaltung und der Bevölkerung ein. Als Leser/in sind Sie mit dem amtlichen Anzeiger so einerseits stets über das aktuelle Geschehen, über Gesuche
und weitere Mitteilungen der Gemeinden informiert – gratis. Andererseits erreicht Ihr Inserat im amtlichen Anzeiger sämtliche Betriebe und Haushalte
der Gemeinden – ohne Streuverlust – garantiert.

Zweck und Aufgabe der Publikationen im Kanton Bern

Die Anzeiger erfüllen in erster Linie eine wichtige amtliche Funktion. Mit ihnen wird nämlich sichergestellt, dass die offiziellen Informationen in verlässlicher Form und für alle erkennbar veröffentlicht werden. Was im amtlichen Teil eines staatlich anerkannten Anzeigers publiziert ist, gilt damit als bekannt und verpflichtet den Einzelnen. Wollen Bürgerinnen und Bürger also vermeiden, aus Unkenntnis in Rechtsnachteil zu geraten, müssen sie den Anzeiger lesen.

Wir machen es offiziell

Verlässlich, amtlich, für jedermann zugänglich: Als offizielle Mitteilungsblätter der Gemeinden ermöglichen die kantonalen Anzeiger den öffentlichen

Zugang zu allen wichtigen Informationen. Nur was hier publiziert wird, gilt als allgemein bekannt und damit auch als verbindlich. Sie alleine können

somit die Brückenfunktion zwischen Behörden und Bevölkerung glaubwürdig wahrnehmen. Deshalb trägt auch der «Thuner Amtsanzeiger»,

der «Anzeiger Interlaken», der «Simmentaler Anzeiger», der «Frutiger Anzeiger» und der «Anzeiger von Saanen» den Stempel «DER OFFIZIELLE».

Dieses Gütesiegel markiert ihn als staatlich anerkanntes Publikationsorgan in unserem Streugebiet – wöchentlich und in 100 Prozent der Haushalte.

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